Dispensationsgesuch

Die Pflicht zur Teilnahme am Notfalldienst basiert auf dem Besitz einer Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Bern. Ärztinnen und Ärzte sind entsprechend ihrem Pensum zum Notfalldienst verpflichtet (Art. 30a im Gesundheitsgesetz (GesG).

Auf schriftliches Gesuch kann ein Antrag auf Dispensation von den Notfalldiensten an den Vorstand gestellt werden. Die Dispensationen werden für ein Jahr bewilligt und müssen jährlich via Dispensationsgesuch neu eingereicht und vom Vorstand bewilligt werden.

Im Normalfall wird das Dienstpensum zu je 50% auf den Hintergrunddienst (HGD) und den Zentralen Notfalldienst (ZND) aufgeteilt. Erfolgt eine Teildispensation vom Hintergrunddienst oder Zentralen Notfalldienst, wird der andere Dienst entsprechend zu 100% geleistet.

Eine Dispensation vom Notfalldienst kann in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Fachärztlicher Notfalldienst (Listenspital mit Leistungsauftrag Grundversorgung, muss mittels Dienstplan belegt werden)
  • Krankheit/Unfall (muss mittels Arztzeugnis belegt werden)
  • Schwangerschaft/Mutterschaft * (Geburtsschein beilegen)
  • Eltern von Kleinkindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr des jüngsten Kindes (Geburtsschein beilegen)
  • Selbst deklarierte fehlende fachliche Qualifikation (Der Vorstand entscheidet über die Rechtmässigkeit der Dispensation)
  • Alter (Offizielles Dokument, z.B ID beilegen. Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr Reduktion der Notfalldienste auf 50%, ab dem vollendeten 65. Lebensjahr entfällt die Notfalldienstpflicht).
  • „Härtefälle“ (der Vorstand entscheidet anhand der eingereichten Schilderung der Problematik über die Rechtmässigkeit der Dispensation)

Bei Dispensation muss eine Ersatzabgabe an den ABV entrichtet werden (Ausnahmen: fachärztlicher Notfalldienst, Schwangerschaft/Mutterschaft siehe unten, Alter).

* Dispensation für den Hintergrunddienst ab Meldung der Schwangerschaft. Dispensation für den zentralen Notfalldienst ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin. Dauer der Dispensation ab Geburt für 1 Jahr sowohl für den HGD wie auch den ZND.

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